Ausbildungsbeiträge von HotellerieSuisse Stiftung Tschumi
Finanzielle Ausbildungsbeiträge werden von der HotellerieSuisse Stiftung Tschumi oder von den Stipendienstellen des jeweils zuständigen Kantons vergeben. Nutze die Chance und informiere dich nachfolgend über deine Möglichkeiten.
Stiftung Tschumi
Dank der Stiftung Tschumi von HotellerieSuisse haben wir die Möglichkeit, dich mit einem Ausbildungsbeitrag zu unterstützen. Zusätzlich unterstützt die Stiftung den Studierendenaustausch mit unseren Partnerschulen in Kathmandu, Nepal und Adelaide, Australien.
Davon profitieren motivierte Studierende, die an der Hotelfachschule Thun eine Ausbildung absolvieren möchten, die eine herausragende schulische oder ausserschulische, branchenspezifische Leistung erbracht haben und die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Vergabekriterien:
Einmal pro Jahr darf pro Student/in unter den folgenden Kriterien ein Gesuch eingereicht werden:
- Schweizer Staatsbürger/innen oder Bürger/innen anderer Nationen, die seit mindestens fünf Jahren vor Beginn der Ausbildung in der Schweiz wohnhaft waren und die zum Zeitpunkt der Vergabe der Fördermittel an der Hotelfachschule studieren
- Gesuchsteller oder deren gesetzlicher Vertreter müssen über ein geringes Einkommen/Vermögen verfügen (bitte aktuelle Steuerdaten einreichen)
- Mitglied HotellerieSuisse:
– Gesuchsteller, die einen direkten Bezug zu einem Mitgliederbetrieb haben sowie
– Gesuchsteller, die Kinder von Vertretern der Mitgliederkategorien Hotel- und Restaurant-Betriebe sind - Nachweis einer herausragenden Leistung (Kriterien sind nachfolgend aufgeführt)
Als Basis gilt der EFZ-Abschluss inkl. Notenausweis, das Maturitätszeugnis oder ein Semesterzeugnis der Hotelfachschule Thun.
Möglichkeiten des Leistungsnachweises:
- Notendurchschnitt von 5.2 oder
- Einzelnote 6.0 in einem betriebswirtschaftlichen oder branchenspezifischen Leistungsbereich oder
- Einzelnote 6.0 in einer selbständig verfassten Einzelarbeit (insbesondere Vertiefungsarbeit, Maturitätsarbeit, Diplomarbeit o.ä.)
Ausserschulische Leistung
Nachweis einer herausragenden Leistung, die der Branche dient und mit einem aussagekräftigen Gutachten einer Referenzperson (z.B. Arbeitgeber, Lehrer, Berufsbildner) belegt werden kann.
Gesuche mit den geforderten Nachweisen müssen bis spätestens
31. Januar oder 31. Juli eingereicht sein. Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Ein neues Gesuch mit den entsprechenden Unterlagen muss auf den nächsten Termin eingereicht werden.
Schicke uns das Formular mit allen Beilagen per E-Mail an:
Rebekka Zaugg, Mitarbeiterin Administration
Hotelfachschule Thun, Mönchstrasse 37, 3600 Thun
Tel. +41 33 227 77 77, rebekka.zaugg@hf-thun.ch
Sobald wir den Antrag erhalten haben, werden wir uns bei dir melden. Für Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung!

Marthe und Paul Ringgenberg Stiftung
Ein Mehrwert für Ihr Studium!
Die Stiftung unterstützt die Studierenden der Hotelfachschule Thun mit Beiträgen oder voller Kostenübernahme von Schulungsanlässen, die die Ausbildung des Hauptlehrgangs ergänzen. Im Vordergrund stehen Anlässe die innovative, trendige und zukunftsgerichtete Konzepte in Hotellerie, Gastronomie oder Tourismus den Studierenden näherbringen.
Die Anlässe sind in der Regel freiwillig und finden in der Freizeit statt. Aus diesem Grund wird es nicht möglich sein, dass alle Studierenden einer Klasse oder eines Semesters an einem Anlass teilnehmen können und ein Auswahlverfahren stattfindet.
Projektbeispiele
- Besuch der hotelleriesuisse Affiliate School Global Academy of Tourism and Hospitality Education (GATE) in Kathmandu/Nepal
- Märkte und Bräuche der Städte kennenlernen: Tagesausflug nach Lyon
- Besuch von Chef Alps in Zürich, um internationale Starköche live auf der Bühne zu erleben und Inspirationen zu erhalten
- Schlaftrends und neue Schlafmärkte: Besuch von innovativen Betrieben, die neue Wege zum Thema Schlafen gehen
- Weekend Consulting: Besuch eines Hotels mit Kurzberatung nach konkreter Vorgabe

Stipendien und Ausbildungsdarlehen der Kantone/Städte
Studierende können während ihrer Ausbildung einmalige oder wiederkehrende Unterstützungsbeiträge oder Darlehen beim jeweiligen Wohnsitzkanton beantragen. Auf stipendien.educa.ch findest du die gemeinsame Basis, auf der die Gesetzgebung der Kantone beruht. Um ein Gesuch zu stellen, nimm bitte direkt mit dem Kanton Kontakt auf. Teilweise verfügen auch Städte oder Gemeinden über einen Stipendienfonds, so zum Beispiel die Stadt Thun, www.thun.ch/stipendien
Vergabekriterien
- Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Zuständig für den Stipendienantrag einer gesuchstellenden Person ist derjenige Kanton, in welchem die Eltern ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben oder die zuletzt zuständige Vormundschaftsbehörde ihren Sitz hat. - Personen mit ausländischem Bürgerrecht
Nicht stipendienberechtigt sind Personen, die sich ausschliesslich zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten.
Links zu weiteren Anbietern
Stipendien & Darlehn Kanton Bern
www.thun.ch/stipendien
www.stipendium.ch
www.studienstiftung.ch/stipendien
Educa Swiss