Stipendien und finanzielle Unterstützung für den Diplom Studiengang an der Hotelfachschule Thun

Tschumi Foundation

Ein Antrag kann pro Student oder Studentin einmal pro Jahr auf der Grundlage der folgenden Kriterien gestellt werden:

  • Schweizer Bürgerinnen und Bürger oder Staatsangehörige anderer Nationen, die vor Beginn der Ausbildung mindestens fünf Jahre in der Schweiz gelebt haben und zum Zeitpunkt der Bewilligung an der Hotelfachschule Thun studieren
  • Die Antragsteller oder ihre gesetzlichen Vertreter müssen über ein geringes Einkommen/Vermögen verfügen (bitte aktuelle Steuerdaten vorlegen)
  • Mitglied HotellerieSuisse:
    - Bewerberinnen und Bewerber, die einen direkten Bezug zu einem Mitgliedbetrieb haben und
    - Bewerberinnen und Bewerber, die Kinder von Vertretern der Mitgliederkategorien Hotellerie und Gastronomie sind
  • Nachweis herausragender Leistungen (Kriterien sind unten aufgeführt)

Grundlage ist der EFZ-Abschluss mit Noten, das Maturazeugnis oder ein Semesterzeugnis unserer Schule.

Der Leistungsnachweis umfasst:

  • Notendurchschnitt von 5,2 oder
  • Einzelnote 6,0 in einem betriebswirtschaftlichen oder branchenspezifischen Leistungsbereich oder
  • Einzelnote 6,0 in einer selbständig verfassten Einzelarbeit (Maturaarbeit, Diplomarbeit o.ä.)

Nachweis hervorragender Leistungen, die der Branche dienen und durch einen aussagekräftigen Bericht einer Bezugsperson (z.B. Arbeitgeber, Lehrperson, Berufsausbilder) belegt werden können.

Die Bewerbungen mit den erforderlichen Belegen müssen bis spätestens 31. Januar bzw. 31. Juli eingereicht werden. Zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Bis zum nächsten Termin muss ein neuer Antrag mit den entsprechenden Unterlagen eingereicht werden.

Hotelfachschule Thun (49)

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Stipendien und Ausbildungsdarlehen der Kantone/Städte

Studierende können während ihres Studiums einmalige oder wiederkehrende Finanzhilfen oder Darlehen bei ihrem Wohnkanton beantragen. Detaillierte Informationen findest du unter stipendien.educa.ch.

Um ein Gesuch einzureichen, wende dich bitte direkt an den Kanton. Auch einige Städte oder Gemeinden verfügen über einen Stipendienfonds, z.B. die Stadt Thun, www.thun.ch/stipendien

Vergabekriterien

  • Schweizer Bürger
    Zuständig für das Stipendiengesuch ist der Kanton, in dem die Eltern ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben oder in dem die letzte zuständige Vormundschaftsbehörde ihren Sitz hat.

  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
    Personen, die sich nur zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten, haben keinen Anspruch auf ein Stipendium.
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Finanzielle Unterstützung für den Nachdiplomstudiengang

Programmteilnehmerinnen und -teilnehmer, deren Unternehmen zum Zeitpunkt der Anmeldung dem L-GAV unterstellt ist, können von der finanziellen Unterstützung durch den L-GAV profitieren. Zudem kann der Arbeitgeber eine Entschädigung für den Lohnausfall in Form von Taggeldern erhalten.  

Die Hans-Schellenberg-Stiftung des Vereins der diplomierten Hoteliers vergibt auch Stipendien und zinslose Darlehen. Informiere dich über die Bedingungen und das Verfahren direkt bei der