Wer eine Berufslehre mit einem Fähigkeitszeugnis als Koch/Köchin abgeschlossen hat, ist vom 1. Semester dispensiert und beginnt direkt im 2. Semester. Die Ausbildung dauert entsprechend nur 2½ Jahre.
Insbesondere im 2. Semester werden Dispensationen bei entsprechenden Vorkenntnissen geprüft. Diese sind oftmals auch sinnvoll. Beispiele: • Restarauntfachfrauen/-männer mit EFZ » Dispensation vom Serviceunterricht • Studierende mit ECDL-Diplomen » Dispensation vom Informatikunterricht
Das ist grundsätzlich möglich. Gelegentlich absolvieren Studierende anstatt ein halbjähriges ein ganzjähriges Praktikum und sammeln damit wertvolle zusätzliche Praxiserfahrungen. Allerdings verlängert sich dadurch die Ausbildung um ein halbes Jahr.
Das Prinzip „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist heute in der Bildungslandschaft gut verankert. Die Bildungssysteme sind in den letzten Jahren immer durchlässiger geworden. Die Möglichkeiten sind zahlreich und kaum überblickbar. Ein speziell interessantes Angebot ist das Nachdiplomstudium, das die Hotelfachschule Thun gemeinsam mit hotelleriesuisse anbietet und mit dem geschützten Titel „dipl. Hotelmanager NDS HF“ abgeschlossen wird.
Punktuell – z.B. an einzelnen Abenden - im Gastgewerbe zu arbeiten, ist vertretbar bzw. kann gar eine sinnvolle Abwechslung zum Schulalltag sein. Schlecht ist, wenn finanzieller Druck zu Überlastungssituationen führt. Die individuelle Lernzeit ausserhalb des Unterrichts darf nicht unterschätzt werden. Es ist wichtig, dass die finanzielle Planung vor dem Studium seriös vorgenommen wird. Auf Wunsche beraten wir zukünftige Studierende in diesen Fragen.